Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die “Rügen-Residenzen”, nachstehend "Vermittler genannt, vermittelt für die Eigentümer der ausgesuchten Appartements, Ferienwohnungen- / häuser. Sie vermittelt und reserviert im Namen des jeweiligen Eigentümers bzw. des Gastes Ferienunterkünfte, schließt im Auftrag und auf Rechnung des Eigentümers für diesen die Beherbergungsverträge und wickelt diese entsprechend ab. Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Urlaubsobjekt in Form einer Reservierungs- oder Buchungsbestätigung schriftlich zugesagt wurde oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war – auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt worden ist.
Der Name des Beherbergungsobjektes wird auf der jeweiligen Reservierungsbestätigung benannt. Nicht angemeldete Personen dürfen nur mit Zustimmung aufgenommen werden. Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher Vereinbarung mit den "Ruegen-Residenzen" mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast. Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag grundsätzlich ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Bereitstellung des Mietobjektes erst ab 18.00 Uhr möglich sein, berechtigt dies nicht zu Schadenersatzansprüchen. Am Abreisetag ist eine längere Nutzung nur nach Absprache möglich.

2.Der Mieter erkennt die beigeführten Allgemeinen Mietbedingungen sowie die im Objekt ausgelegte Hausordnung an.

3. Der Vermieter stellt die Grundausstattung für die Ferienwohnungen/Apartments u. übergibt saubere Räume. Der Gast sorgt, selbst für Reinigungs- u. Verbrauchsmittel sowie die Reinigung während und zum Ende der Mietzeit. Der Vermittler und dessen Bevollmächtigte können die gemieteten Räume bei Bedarf betreten. Bei Abreise verpflichtet sich der Mieter das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Insbesondere ist sämtliches Geschirr zu spülen, die Spülmaschine ( wennn vorhanden ) anzustellen und der Müll zu entsorgen. Unterlässt der Mieter diese Tätigkeiten, stimmt er einer zusätzlichen Gebühr von 20,-EUR zu. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß durchgeführter Reinigung sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.

4. Der Gast ersetzt dem Vermieter Schäden, die er verursacht. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die der Mieter durch Mängel der Wohnung oder deren Einrichtung erleidet.

5. Buchungs- u. Zahlungsbedingungen: Die Buchung kommt mit der mündlichen Zusage zustande. Sie wird nachträglich schriftlich bestätigt. Im Miet- / Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten, deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss dieser. Bitte benutzen Sie dafür unser link in der Fusszeile der Ergo Verisicherung. Der Versicherungsabschluss ist innerhalb von 14 Tagen nach Aushändigung der Buchungsbestätigung möglich und kommt durch die Überweisung des Versicherungsbetrages zustande.

6. Innerhalb einer Woche nach Buchungsabschluss wird eine Anzahlung fällig. Der Rest muss bis spätestens 14 Tage vor Anreise ( wenn nicht anders Vereinbart )überwiesen werden. Gehen die Beträge nicht ein, können die Räume anderweitig vergeben werden.


7. Der Mieter kann jederzeit vor Bezug der Wohnung vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung muss in jedem Fall unter Angabe der Buchungsnummer schriftlich oder elektronisch (per Email) abgegeben werden. Die Vermieterin ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und des durch die anderweitige Nutzung der Ferienunterkunft gewöhnlich erzielten Ertrages zu verlangen. Die Vermieterin ist berechtigt, eine Pauschale geltend zu machen, die pro Ferienunterkunft in Prozent des Mietpreises aus der jeweiliegen Buchung wie folgt berechnet wird:

Bei einer Kündigung ohne Absicherung für den Reservierungsausfall

ab Buchungsdatum 10% (mindestens 50 €),

vom 60. Tag bis zum letzten Werktag vor Mietbeginn 80%,
am Tag des Mietbeginns 100%.


Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden. Bei Stornierungen außerhalb der o.g. Fristen, ist der Anzahlungsbetrag in jedem Fall für die Bemühungen des Betreibers zu zahlen. Ansprüche und Rechte aus dem Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung der Ruegen-Residenzen an Dritte übertragen werden. Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer, so erheben wir für die Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr von 25,- €. Gelingt es uns, dass Objekt im Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt unsere Aufwandsentschädigung 50,- €.


8. Gerichtsstand ist das für den Landkreis zuständige Amtsgericht.


Stand April 2020